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Informationsverlust durch Rundfunkbeitrag
Auf der Partnerseite „natürlich-klag-ich.de“ sind die (uns bekannten) laufenden Verfahren gelistet. Die beim Bundesverfassungsgericht… .
Die Damen und Herren dort stecken in einem Dilemma. Im Grundgesetz ist die Unabhängigkeit der Medien ein Grundpfeiler. Aktionen der Art, dass ein Präsident „Grußworte“ vor jedes Telefonat stellt, ist für deutsche Machtpolitiker bestenfalls ein feuchter Traum. In Deutschland muss man sich für leidliche Reichweiten bei Illner & Co. durch Talkrunden quälen. Weil die Öffentlich-Rechtlichen damit eine Plattform für Politiker anbieten, werden die wohl kaum diese kostenlose Meinungsmachermaschine abschaffen. Denn der ursprüngliche Ansatz, dass der Rundfunkbeitrag die Gewähr für eine Plattform sein soll, auf der alle, insbesondere die Schwächeren, eine Stimme haben sollen, ist schon vor Jahren der Quote und dem Fußball geopfert worden. Dem müssen sogar Nachrichtensendungen weichen.
Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wurden Schattenkonzepte entwickelt, die den Status Quo leichter verteidigen lassen. Gerichte haben über lange Zeit zugunsten des Rundfunkbeitrags geurteilt. Das führt soweit, dass ursprünglich als Alternative zum Establishment angetretene Politiker, die sächsischen Grünen, auf Ihrer Parteiseite Werbung für das öffentlich-rechtliche System schalten:
Wussten Sie schon? Für monatlich 17,98 Euro bieten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 12 zentrale und 10 regionale Fernsehprogramme sowie 3 deutschlandweite und 66 regionale Radioprogramme an. Das Abonnement einer einzigen sächsischen Regionalzeitung kostet rund 24 Euro...
Dass die (korrekten) 17,50 € Rundfunkbeitrag manchen Sachsen am Erwerb der Regionalzeitung hindern, die deshalb zunehmend aussterben, wird geflissentlich übersehen. Wo doch ausgerechnet die Grünen so großen Wert auf regionales Obst & Co. legen. Bei der Meinungsbildung sieht man´s da wohl etwas anders. Und dass es deutlich mehr deutschlandweite Programme sind (ARD One, ZDF info, …) ist noch so ein unwichtiges Detail, das jedoch maßgeblichen Anteil an den Kosten und der daraus wachsenden Monopolstellung hat. Von dieser Seite (genauer: allen etablierten Parteien) sollte daher niemand neue Konzepte erwarten.
Das Bundesverfassungsgericht steckt daher um so mehr in der Klemme. Denn die Gier nach diesem enormen (Geld-)Kuchen wächst. Es gibt zunehmend Interessenten außerhalb des aktuellen Beitragsempfänger-Topfes, die Ansprüche anmelden. Damit wird es eine knifflige Angelegenheit. Denn: welche Begründung kann es geben, dass nur ausgewählte Anstalten Geld aus dem Beitragskontingent bekommen? Wenn tatsächlich die freien Medien damit geschützt und gefördert werden sollen, lässt sich das schwerlich mit Exklusivität für bestimmte Sender rechtfertigen. Das wäre das Gegenteil.
Das Problem ist vor allem das, was auf der Seite der sächsischen Grünen steht: die beitragsfinanzierten Anstalten weiten ihr Angebot ständig aus, betreiben ungemahnt Schleichwerbung für ihre eigenen Angebote (z.B. Webseiten der Redaktionen) und erzeugen Mehraufwand, für den dann – logischerweise – Geldbedarf entsteht.
Grundsätzlich ist gegen eine unabhängige Grundversorgung (ein gern verwendetes Argument) nichts einzuwenden. Bedarf es dafür jedoch einer Unzahl regionaler und sonstiger Angebote? Grundversorgung ist mit ein bis zwei Sendern problemlos gewährleistbar. Aufgrund der stark veränderten Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten der Bürger wäre das völlig ausreichend. Und signifikant preiswerter. Da wäre dann eventuell sogar wieder die lokale Zeitung für viele im Budget.
Daher ist sehr spannend, wie das BVG sich zu den rund 70 anhängenden Verfahren positioniert. Wenn das Grundgesetz und die neu geschaffene Meinungsvielfalt gewürdigt wird, hat man den öffentlich-rechtlichen Apparat gegen sich. „Sich fügen“ als Alternative wäre genau das, was die Urheber des Grundgesetzes aufgrund des gerade überwundenen 3. Reichs sicher nicht im Sinn hatten.
Weil es immer weniger Zeitzeugen gibt, die das anmahnen können und ein wohlfeiler ZDF History-Beitrag das nicht ansatzweise einfangen kann (will er das überhaupt objektiv?), nähern wir uns wieder dem, was es eigentlich nie mehr geben sollte: einer informellen Gleichschaltung. Denn gegen die beitragsfinanzierte, wirtschaftliche Macht der öffentlich-rechtlichen Medien können sich regionale und selbst überregionale alternative Medien immer schwerer (oder eben nicht mehr) behaupten.
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