Informationsverlust durch Rundfunkbeitrag

Auf der Partnerseite „natürlich-klag-ich.de“ sind die (uns bekannten) laufenden Verfahren gelistet. Die beim Bundesverfassungsgericht… .

Die Damen und Herren dort stecken in einem Dilemma. Im Grund­gesetz ist die Unab­hängig­keit der Medien ein Grund­pfeiler. Aktionen der Art, dass ein Präsident „Grußworte“ vor jedes Telefonat stellt, ist für deutsche Machtpolitiker bestenfalls ein feuchter Traum. In Deutschland muss man sich für leidliche Reichweiten bei Illner & Co. durch Talkrunden quälen. Weil die Öffentlich-Rechtlichen damit eine Plattform für Politiker anbieten, werden die wohl kaum diese kosten­lose Meinungs­macher­maschine abschaffen. Denn der ursprüng­liche Ansatz, dass der Rund­funk­beitrag die Gewähr für eine Platt­form sein soll, auf der alle, ins­beson­dere die Schwäch­er­en, eine Stimme haben sollen, ist schon vor Jahren der Quote und dem Fuß­ball geopfert worden. Dem müssen sogar Nach­richten­sen­dung­en weichen.

Bei den öffentlich-rechtlichen Rund­­funk­­anstal­ten wurden Schatten­­konzepte entwickelt, die den Status Quo leichter verteidigen lassen. Gerichte haben über lange Zeit zugunsten des Rund­­funk­­beitrags geurteilt. Das führt soweit, dass ur­sprüng­lich als Alter­na­tive zum Es­tablish­ment ange­tre­tene Politiker, die sächsischen Grünen, auf Ihrer Partei­seite Werbung für das öffent­lich-recht­liche System schalten:

Wussten Sie schon? Für monatlich 17,98 Euro bieten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten 12 zentrale und 10 regionale Fernsehprogramme sowie 3 deutschlandweite und 66 regionale Radioprogramme an. Das Abonnement einer einzigen sächsischen Regionalzeitung kostet rund 24 Euro...

Dass die (korrekten) 17,50 € Rund­funk­beitrag manchen Sachsen am Erwerb der Regional­zeitung hindern, die deshalb zu­nehmend aussterben, wird geflissent­lich über­sehen. Wo doch aus­gerechnet die Grünen so großen Wert auf regionales Obst & Co. legen. Bei der Meinungs­bildung sieht man´s da wohl etwas anders. Und dass es deutlich mehr deutschlandweite Programme sind (ARD One, ZDF info, …) ist noch so ein unwichtiges Detail, das jedoch maß­geb­lich­en Anteil an den Kosten und der daraus wachs­en­den Mono­pol­stel­lung hat. Von dieser Seite (genauer: allen eta­blier­ten Par­tei­en) sollte daher niemand neue Kon­zepte er­war­ten.

Das Bundes­­ver­­fassungs­­gericht steckt daher um so mehr in der Klemme. Denn die Gier nach diesem enormen (Geld-)Kuchen wächst. Es gibt zunehmend Interessenten außerhalb des aktuellen Beitrags­­empfänger-Topfes, die Ansprüche anmelden. Damit wird es eine knifflige An­ge­legen­heit. Denn: welche Begründung kann es geben, dass nur ausgewählte Anstalten Geld aus dem Beitrags­­kontin­­gent bekommen? Wenn tat­säch­lich die freien Medien damit geschützt und gefördert werden sollen, lässt sich das schwerlich mit Exklusivität für bestimmte Sender rechtfertigen. Das wäre das Gegenteil.

Das Problem ist vor allem das, was auf der Seite der sächsischen Grünen steht: die beitrags­finan­zierten Anstalten weiten ihr Angebot ständig aus, betreiben ungemahnt Schleich­werbung für ihre eigenen Angebote (z.B. Web­seiten der Re­dak­tion­en) und erzeu­gen Mehr­auf­wand, für den dann – logischer­weise – Geld­bedarf entsteht.

Grund­sätz­lich ist gegen eine un­ab­häng­ige Grund­versor­gung (ein gern verwen­detes Argument) nichts ein­zu­wenden. Bedarf es dafür jedoch einer Unzahl regionaler und sonstiger Angebote? Grund­ver­sorgung ist mit ein bis zwei Sendern problemlos gewähr­leist­bar. Aufgrund der stark veränderten Informations- und Unter­haltungs­mög­lich­keiten der Bürger wäre das völlig aus­reich­end. Und signifikant preiswerter. Da wäre dann eventuell sogar wieder die lokale Zeitung für viele im Budget.

Daher ist sehr spannend, wie das BVG sich zu den rund 70 anhängenden Verfahren positioniert. Wenn das Grundgesetz und die neu geschaffene Meinungsvielfalt gewürdigt wird, hat man den öffentlich-rechtlichen Apparat gegen sich. „Sich fügen“ als Alternative wäre genau das, was die Urheber des Grundgesetzes aufgrund des gerade überwundenen 3. Reichs sicher nicht im Sinn hatten.

Weil es immer weniger Zeit­zeugen gibt, die das anmahnen können und ein wohl­feiler ZDF History-Beitrag das nicht ansatz­weise einfangen kann (will er das überhaupt objektiv?), nähern wir uns wieder dem, was es eigentlich nie mehr geben sollte: einer informellen Gleich­schaltung. Denn gegen die beitrags­finanzierte, wirtschaft­liche Macht der öffent­lich-recht­lichen Medien können sich regionale und selbst über­regio­nale alter­native Medien immer schwerer (oder eben nicht mehr) behaupten.

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