Wie meldet man „Doppeltzahler“ ab?

Während im Rundfunkgebührenstaatsvertrag vorgesehen war, dass in einer Wohnung Zahler gestapelt werden können, ist das im Rundfunkbeitragsvertrag nicht mehr möglich. Da muss nur einer zahlen. So steht es da jedenfalls. Wie Mehrfachzahler auf Einfachzahler umgemeldet werden können, steht allerdings nirgends, auch nicht auf den vermeintlich netten Seiten des „Beitragsservice“.

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Widerspruch gegen Datenweitergabe

Mit der Weiterleitung aller Daten aus Einwohner­meldeämtern, von Arbeits­plätzen und dem Straßen­verkehrs­amt entsteht ein gigan­tisches, privates, zentrales Melde­register bei den öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten. Daraus lässt sich beispiels­weise ein Persönlichkeits- oder auch ein Bewegungs­profil erstellen. Der Daten­weiter­gabe durch Ämter kann man widersprechen. Wir haben da etwas vorbereitet.

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Ist der „Beitrag“ eine Steuer?

Wir haben uns mal zwei Informationen angesehen: Eine Aussage auf der Seite des „Beitragsservice“ (vormals GEZ) und eine Aussage aus der deutschen Abgabenordnung. Da gibt es eine sehr prägnante Übereinstimmung mit Brisanz.

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Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung

In Rheinland-Pfalz gibt es eine Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der Rundfunkfinanzierung.

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Keine Beiträge aus Pflegeheimen

Wer Pflege bedarf, ist genug gestraft, das ist wohl der Standpunkt der Rundfunkfinanzierung. Denn wer im Bett liegt, kann nicht flüchten, wen es ganz übel trifft, der kann womöglich nicht einmal umschalten.

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Grundstücksnutzer und Rundfunkbeitrag

Der neue Staatsvertrag macht Haus- und Grundbesitzer zwangsweise zu Spitzeln und Handlangern des „Beitragsservice“. Verständlicherweise findet das eine Mehrheit der Betroffenen nicht besonders toll.

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