Während im Rundfunkgebührenstaatsvertrag vorgesehen war, dass in einer Wohnung Zahler gestapelt werden können, ist das im Rundfunkbeitragsvertrag nicht mehr möglich. Da muss nur einer zahlen. So steht es da jedenfalls. Wie Mehrfachzahler auf Einfachzahler umgemeldet werden können, steht allerdings nirgends, auch nicht auf den vermeintlich netten Seiten des „Beitragsservice“.
Mit der Weiterleitung aller Daten aus Einwohnermeldeämtern, von Arbeitsplätzen und dem Straßenverkehrsamt entsteht ein gigantisches, privates, zentrales Melderegister bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Daraus lässt sich beispielsweise ein Persönlichkeits- oder auch ein Bewegungsprofil erstellen. Der Datenweitergabe durch Ämter kann man widersprechen. Wir haben da etwas vorbereitet.
Wir haben uns mal zwei Informationen angesehen: Eine Aussage auf der Seite des „Beitragsservice“ (vormals GEZ) und eine Aussage aus der deutschen Abgabenordnung. Da gibt es eine sehr prägnante Übereinstimmung mit Brisanz.
Wer Pflege bedarf, ist genug gestraft, das ist wohl der Standpunkt der Rundfunkfinanzierung. Denn wer im Bett liegt, kann nicht flüchten, wen es ganz übel trifft, der kann womöglich nicht einmal umschalten.
Der neue Staatsvertrag macht Haus- und Grundbesitzer zwangsweise zu Spitzeln und Handlangern des „Beitragsservice“. Verständlicherweise findet das eine Mehrheit der Betroffenen nicht besonders toll.