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Nur Bares ist Wahres?
Einer unserer Leser hat uns auf einen interessanten Artikel beim Arbeitgeber-Verband hingewiesen. Wobei der bei genauerem Lesen ein paar Fragen aufwirft, die den Hype darum (diverse Zitate auf den gängigen Populär-Portalen) in ein neues Licht stellen.
Ob das wirklich so einfach funktioniert, dass man mit Verweis auf §14 Bundesbank-Gesetz den Rundfunkbeitrag los wird, wissen wir nicht verbindlich. Grundsätzlich ist es sicher einen Versuch wert. Allerdings sind die Herrschaften beim Beitragsservice nicht auf den Kopf gefallen. Das räumt der Autor selbst ein. Der Schachzug mit der „Rundfunk-Wohnungsmiete“ muss einem erst mal einfallen.
So wäre es keineswegs verwunderlich, dass bei entsprechender Menge von „Barzahlern“ der Hinweis ergeht: Kannst du doch! Zahl das Geld einfach bei einem Geldinstitut deiner Wahl bar auf unser Konto ein. Genau so funktionierte das viele Jahre lang, bevor es Online-Konten gab. Geht auch heute noch, kostet halt extra, weil die Banken und Sparkassen auf den damit verbundenen Aufwand keine Lust haben.
Daher ist das zwar ein netter Tipp. Der könnte aber nach hinten los gehen. Die Kontodaten des Beitragsserice werden von ihm für die Überweisung übermittelt. Auf dieses Konto kann man — wenn man das unbedingt will — problemlos bar einzahlen.
Der Verweis auf §14 Bankengesetz hinkt noch mehr. Was ist mit den allgemein anerkannten und gebräuchlichen Euro-Münzen (s. Stückelung)? Genau lesen könnte da helfen: Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Das ist der Wortlaut. Das schließt Alternativen nicht per se aus.
Sollte der zitierte Herr Häring tatsächlich die Barzahlung einklagen wollen, würde es wenig wundern, wenn der Richter ein paar Fragen stellt, die in Erklärungsnöte führen könnten:
- Zahlen Sie alles ausschließlich bar?
- Sie verwenden weder EC-Karte, Visa, oder sonstige bargeldlosen Zahlungsarten?
- Auch Ihr Gehalt nehmen Sie nur in bar an?
- Wenn Sie unbedingt bar und persönlich zahlen wollen: Warum fahren Sie nicht jedes Quartal nach Köln und erledigen das beim Pförtner des Beitragsservice?
Nötigenfalls kaufen die Herrschaften dort sicher gern einen Quittungsblock bei Amazon und legen den für Herrn Häring parat. Und lachen sich schlapp.
Eine erbrachte Leistung muss bezahlt werden. Die Verwaltung wiederum darf zu zahlende Leistungen definieren. Die sind dann auch mit nur sehr eingeschränkter Diskussionsoption fällig. Dafür sorgt ein ziemlich rigoroses Verwaltungsrecht, in dem sich der Beitragsservice, bzw. die angehörenden Rundfunkanstalten bewegen. Das heißt dann zwar Steuer und ist im Wesen das, was der Beitragsservice fordert. Aber es muss anders heißen, weil sonst die Staatsferne gefährdet wäre. Also die Basis dessen, worauf alles im bundesdeutschen Rundfunkgesetz aufbaut.
Das Wortklauben hat nicht Herr Häring erfunden. Da war der Beitragsservice und sein Vorgänger die GEZ sehr weit voraus. Dass er aktuell noch nichts gehört hat, könnte schlicht daran liegen, dass der Beitragsservice gern Summen auflaufen lässt, die das Erzwingungspotential erhöhen. Die Mahnen nicht wie ein Handwerker nach 14 Tagen. Die haben Zeit und genug in der Portokasse, um die Fehlbeträge von Herrn Häring ein paar Quartale anzuschreiben. Aber sie werden ihn sicher nicht vergessen. Erst recht nicht, nachdem das jetzt so breit getreten wurde.
Ob er wohl auch schreiben wird, wenn er letztendlich doch überweist?
Damit kein Missverständnis entsteht: Wir finden alle Aktionen gut, die das Thema „Beitragsservice“ in die Medien bringt. Allerdings sollten Informationsportale nicht den Eindruck erwecken, jetzt sei das Ei des Columbus gefunden. Denn die Leute, die das glauben, wenden sich anschließend an uns und sind sehr irritiert, dass etwas dann doch nicht so funktioniert, wie es da stand.
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Kommentar von Jörg Thomas |
Eine Anmerkung:
Was würden die Bürger wohl sagen, wenn dem Staat einfiele das jeder KFZ-Steuer zahlen muss, egal ob er ein Auto besitzt oder nicht? Nichts anderes ist es was die GEZ macht, gesetzlich sanktionierter DIEBSTAHL!!
Antwort von RFBZ.DE
Würde der Beitragsservice das „Steuermodell Auto“ auf empfangsfähige Geräte übertragen, dürfte es kaum jemand geben, der durch die Maschen passt. Wenn für jedes Gerät der gleiche Betrag zu zahlen wäre (wie bei der PKW-Steuer, da gibt es keinen Mengenrabatt), dürfte der sogar recht gering ausfallen und würde mutmaßlich trotzdem zu (erheblich) mehr Einnahmen für den Beitragsservice führen.
Aufgrund von Quersubvention zahlt jeder — ob mit oder ohne Auto — so oder so für Straßen, Bürgersteig, etc. mit. Was auch fair ist, denn bloß weiß ich kein Auto besitze, bin ich dennoch Nutznießer davon, z.B. für den Bus, der mich zur Arbeit bringt, oder der Mietwagen, mit dem ich zu Freunden fahre, oder,… .
Daher spricht im Grundsatz nichts gegen eine Pauschalierung, denn das „Bereithalten“ der Struktur lässt sich durchaus dem Gemeinwohl zuordnen. Ich könnte das nutzen, werde aber nicht dazu gezwungen.
Ob es tatsächlich in der geforderten Höhe oder der Staffelung für Betriebe, Hotels, etc. angemessen ist — womit jeder der Arbeitet oder in einem Hotel übernachtet, mehrfach zur Kasse gebeten wird — ist eine andere, aber die erheblich relevantere Frage.
Kommentar von Quinot |
Hier in der Stadt nimmt die Sparkasse keine Bareinzahlungen auf fremdes Konto an (man kann nur bareinzahlen, wenn man selbst ein Konto bei der Sparkasse hat). Die Post tut es und nimmt 15 € Gebuehr.
Antwort von RFBZ.DE
Wenngleich das fragwürdige Verhalten der Geldinstitute dem „Beitragsservice“ zuarbeitet, kann ihm das nicht angelastet werden.
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