Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung

GEZ & Beitragsservice haben die selbe Ust.ID

In Rheinland-Pfalz gibt es eine Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der Rundfunkfinanzierung.

Auf der Seite des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz wurde veröffentlicht, dass es eine Verfassungsbeschwerde gibt. Das ist bemerkenswert, denn üblicherweise kann man sich in Deutschland erst über Gesetze und Verordnungen beschweren, wenn sie gültig sind. Wobei es im konkreten Fall womöglich an der Argumentationskette liegt: Verletzung der informellen Selbstbestimmung.

Ist fraglos ein Zugang, der einen Versuch lohnt, er zielt jedoch eher auf Fragen, die mit der mehr als undurchsichtigen Konstruktion GEZ/Beitragsservice zu tun haben. Denn es ist immer wieder die Rede davon, dass diese Konstruktion weder eine Behörde noch ein Unternehmen sei, daher könne es nicht verklagt werden. Andererseits haben GEZ/Beitragsservice eine Umsatzsteuer-ID (genau eine - die selbe nämlich), was zumindest dem Augenschein nach die Frage aufwirft, wozu etwas, das nicht rechtsfähig sein soll, eine Steuernummer benötigt.

Wie kann nun eine solche Konstruktion Herr über die Daten aller Einwohnermeldeämter sein, wenn sie sich außerhalb der Gesetze bewegt? Und wie kommt ein Rechtsstaat dazu, so ein Verfahren ein im rechtsfreien Raum angesiedelten Konstrukt zuzugestehen? Oder ist das alles doch ganz anders?

Wir werden sehen. Bis zum 1. Februar hat die rheinland-pfälzsische Staatskanzlei Zeit, sich eine Erklärung aus den Fingern zu saugen.

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