Es ist ermüdend

Gestern kam mal wieder ein „Prototyp“. Ein Schreiben, in dem wir hinterher um Rat gefragt werden. Das sind die Schreiben, die uns das Gefühl geben, wir würden völlig sinnlos Hinweise geben. Weil sie offenbar von diesen Mitbürgern nicht gelesen werden.

Stellvertretend für die, die da noch kommen mögen und in der Hoffnung, dass wir uns damit auf sinnvolle Beratung konzentrieren können, geben wir das Schreiben so wieder, wie es verschickt werden sollte. Der Absender hat statt des Schreibens einen Link auf diese Seite erhalten.

Das Schreiben:

Liebe FBZ,
seit geraumer Zeit ignoriere ich die Briefe der ARD, weil ich sie für gegenstandslos halte. Ich habe kein Fernsehgerät und profitiere auch sonst keinerlei vom öffentlichen Fernsehprogramm. Jetzt erhielt ich Post vom Gerichtsvollzieher, der einen Betrag von mehr als 400 € von mir verlangt. Wie kann ich mich dazu verhalten?

Gibt es einen Weg, die Zahlung zu verweigern?

Über Ihre Beratung wäre ich sehr dankbar!

Unsere Antwort:


Hallo!

##### WICHTIGER HINWEIS: #####

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass meine Ausführungen keine Rechtsberatung darstellen und/oder einen Anwalt ersetzen können.

Wenngleich ich mich für kompetent in diesen Dingen halte, müssen meine Ausführungen nicht zwingend korrekt bzw. vollständig sein, d.h. eine Haftung für Ihre Entscheidungen aufgrund meiner Aussagen ist ausgeschlossen.

Es handelt sich um persönliche Einschätzungen und Erfahrungswerte, die nicht zwangsläufig auf Ihre Situation übertragbar sind. Die Nutzung dieser Informationen erfolgt ausschließlich und eigenverantwortlich durch Sie.

##############################

Zu Ihrem Schreiben:

Wenn Sie unsere Seite ein wenig aufmerksam studieren bzw. studiert haben, sollte Ihnen bereits bekannt sein, dass „ignorieren“ und „für gegenstandslos halten“ Kardinal-Fehler sind.

Wir leben zwar in einer freien Gesellschaft mit dem Recht auf Selbstbestimmung. Dort gibt es aber Regeln, die für alle gelten. Diese definieren das Zusammenleben der Gemeinschaft. Aktuell ist die Gemeinschaft in der überwältigenden Mehrheit zumindest nicht gegen eine Verwaltungsregel, die Ihnen die Pflicht für eine Rundfunk-Beitragszahlung auferlegt.

Diese legt fest, dass es keine Rolle spielt, ob sie eine Gerät für den Empfang besitzen oder vorhandene Geräte für den Empfang nutzen.

Es gibt die Möglichkeit des Widerspruchs gegen Ankündigungen und Bescheide. Diese Gelegenheit haben Sie ungenutzt verstreichen lassen, also auf ein Wesentliches Ihrer Rechte verzichtet. Wenn Sie einer Forderung keinen Widerspruch entgegen stellen, wird es am Effektivsten sein, wenn Sie die 400 € bezahlen. Dass ist Lehrgeld.

Anschließend legen Sie Widerspruch gegen den Bescheid ein und nutzen die vorhandenen Rechtsmittel, die Ihnen zur Verfügung stehen. So können Sie sich gegen zukünftige Forderungen wehren.
Prüfen Sie, ob Sie „Befreiungstatbestände“ geltend machen können (z.B. mehrere Bewohner in einer Wohnung, da muss nur einer zahlen, etc.)

Was die Beratung „zur Verweigerung“ betrifft: Sie haben bereits verweigert, deshalb gibt es jetzt Post vom Gerichtsvollzieher. Sie müssen richtig verweigern, dafür ist es allerdings wahrscheinlich zu spät, wenn Sie die vorherigen Schreiben des Beitragsservice ignoriert haben. Hätten Sie einen Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt, könnten Sie den Gerichtsvollzieher mit einem Lächeln zum Kaffee einladen, das Schreiben vorlegen und er würde einfach wieder gehen. Ohne „mehr als 400 €“.

Leider gehören Sie zur großen Gruppe derer, die erst aktiv werden, wenn im Grunde nichts mehr geht. Es ist ehrlicherweise etwas ermüdend, jeweils zu erklären, was man hätte tun müssen, aber jetzt nicht mehr tun kann.

Rückwirkend haben Sie — Ihre beschriebene tatenlose Ignoranz vorangestellt — nach unserer Einschätzung keine Chance auf Abwendung der Zahlung. Der Annahme, dass die irgendwann schon aufgeben, hat etwas von naivem Kinderglauben.

Warum sollte der Beitragsservice ausgerechnet Sie vom Haken lassen? Sie sind ein dankbares Opfer, da Sie offenkundig keine Lust haben, sich um Ihre eigenen Angelegenheiten zu kümmern. Leichter können Sie es dem Beitragsservice nicht machen.

Wir können Ihnen jetzt keine Auswege mehr aufzeigen. Sie haben Ihre Rechtsmittel nicht ausgeschöpft — was erwarten Sie jetzt von uns? Dass wir etwas für Sie tun? Dass haben wir mit dieser und weiteren Seiten im Netz ausführlich getan. Nutzen müssen Sie diese Informationen für Ihre Belange jedoch selbst.

Dabei sollten Sie sehr aufmerksam und sorgfältig sein. Es fängt damit an, dass man weiß, wen man fragt, bzw. wem man schreibt:

Ihr Schreiben ging an die RFBZ.DE, Sie haben als Anrede „Liebe FBZ“ verwendet. Mag albern klingen, aber knapp vorbei ist auch daneben. Allerdings können derartige Details kriegsentscheidend im Streit mit dem Beitragsservice bzw. Ihrer Rundfunkanstalt sein. Das kann sich lohnen, es geht um über 200 € pro Jahr. Sie bekommen auch keine Post von der ARD, sondern entweder vom Beitragsservice oder der für Ihr Sendegebiet zuständigen Rundfunkanstalt. Die mag zwar zur ARD gehören, aber — wie gesagt — das sind wichtige Details.

Uns ist klar, dass Sie auf eine andere Antwort gehofft haben. Aber wir können und wollen uns nur im gegebenen Rechtsrahmen bewegen. Alles andere wäre nur wirkungslose Marktschreierei.

Eine Skizze über das weitere Vorgehen haben wir Ihnen geliefert. Handeln müssen Sie selbst.

--

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Simon
Medienbeauftragter

Zurück

Einen Kommentar schreiben

Kommentar von Lizensierter |

Sehr schön geschrieben... Manchmal muß man deutlich sagen: dann flieg halt auf die Schnauze, wenn du nicht laufen kannst.

Kommentar von nagus |

Ich habe 2012 zuletzt Geld an den ÖRR bezahlt. Und 2014 habe ich die Brieffreundschaft mit denen beendet.
Jetzt warte ich auf das Schreiben vom Gerichtsvollzieher.

Antwort von RFBZ.DE

Beachten Sie, dass die vermeintliche Stille ggf. zu Ihrem Nachteil umschlagen kann. Je größer der ausstehende Betrag, desto größer der Streitwert, an dem sich die Gerichte und Antwälte gütlich tun. Es ist unbedingt ratsam, einen zweifelsfreien Rechtsstatus bei geringem Streitwert zu erlangen. Das hält die Kosten des Verfahrens niedrig. 

Die Forderung des Beitragsservice kann bis Anfang 2013 rückwirkend geltend gemacht werden.

Kommentar von nagus |

Das juristische Kapitel (Befreiungsantrag, Ablehnung,Widerspruch,Klage) habe ich schon hinter mir. Das Gericht, wie von der deutschen Justiz nicht anders zu erwarten, entschied gegen mich.
Seit 2013 bin ich im Rundfunkbeitrag-Zahlungsstreik.

Antwort von RFBZ.DE

Das „wie nicht anders zu erwarten“ wirft die Frage auf, weshalb das überhaupt gemacht wurde, wenn von vornherein keine Chance gesehen wurde.

Wir können das so pauschal nicht stehen lassen. Richter orientieren sich zwar an einer aktuellen Entscheidungstendenz (was auch o.k. ist, denn sonst wäre jedes Urteil beliebig). Eine Fallprüfung findet jedoch erfahrungsgemäß immer statt, weshalb es dann doch zu abweichenden Einzelfall-Entscheidungen kommt.

Ablehnungen bzw. verlorene Klagen haben häufig sehr schlichte Gründe (ob hier der Fall ist unbekannt):

  • Die Klage war zu oberflächlich, schlecht begründet/vorbereitet
  • Der Klagegrund wird bereits durch das geltende Verwaltungsrecht ausgehebelt, was zu einer Klageabweisung/verlorenen Klage führt

Das klassische Dilemma einer Demokratie mit Rechtsprechung: Recht ist nicht, „was mir persönlich passt“, sondern was auf alle gleichermaßen angewandt wird. Aktuell wollen offenbar viele Mitbürger Rundfunkbeitrag zahlen. Würden mehr Zahler in den „Beitragsstreik“ gehen, wäre es womöglich ein präsenteres Thema und könnte Wirkung entfalten. Es handelt sich dabei jedoch um eine Ordnungswidrigkeit, weshalb dies keinesfalls als Aufruf/Aufforderung dazu missverstanden werden darf.

 

Kommentar von nagus |

Ich bin kein Demokrat (Volksherrschaft).
Die Ordnung des RBStV erklärt alle Inhaber einer Wohnung bzw.Betriebsstätte zu "Beitragsschuldnern" - das ist nicht in Ordnung, sondern schlicht kriminell.
Den Streikaufruf können Sie unter
http://www.zahlunhgsstreik.net nachlesen.

Antwort von Norbert Simon

Die richtige Webadresse lautet „http://www.zahlungsstreik.net“. Das dort Geforderte ist – mit Verlaub – „Mumpitz“. Wenn Verweigerung als Werkzeug für alles was mir nicht passt gesellschaftsfähig würde, werden Fußgänger demnächst keine Steueranteile an Autobahnen zahlen, Autofahrer keine für den öffentlichen Nahverkehr, Reiche nicht mehr für Harz IV, Chefs kein Gehalt, … – Zusammenleben erfordert Kompromisse.

Die stolz präsentierte Summe (s.u.) der verweigerten Zahlungen ist mit 0,004% im Vergleich zum großen dampfenden Haufen, der allein jeden Monat vom Beitragsservice eingesammelt wird, ein „Fliegenschiss“ (0,000317% eines Jahresvolumens). Durch Verweigerung eine Diskussion anstoßen wollen, deren Inhalte nicht mal formuliert werden (können?) – wer ist „unsere“, welche bzw. wessen Interessen werden den nicht erfüllt und welche sollten erfüllt werden, was ist mit jenen, die sich jetzt sehr wohl damit fühlen,… ­– lässt erkennen, dass es hier um extrem diffuse Ziele geht, spontan ist nur eins erkennbar: halt nicht zahlen wollen.

Die „Verweigerer-Diskussion“ führen wir hier nicht weiter, weil sie nicht mal im Promillebereich Relevanz erreicht und daher ergebnislos bleiben wird (weitere Beiträge dazu werden nicht mehr veröffentlicht).

Bis heute, 19.07.2017 wurden 2.573.531 € „verweigert“, demnach macht das jeder der 6342 „Verweigerer“ mittlerweile ca. 2 Jahre,, was die oben genannten Zahlen genau genommen nochmal halbiert, also völlig irrelevant macht.

Sie müssen Cookies zulassen, wenn Sie kommentieren möchten.