Der Rundfunkbeitrag ist unrechtmäßig

Die neue Form der Rundfunkbeitragspflicht rückt immer stärker in den Fokus aller „Beitragsgegner“. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um sanfte oder harte Gegner handelt.

Für eine Erfolg des Widerstands ist jedoch maßgeblich, dass jeder für sich dafür aufstehen muss. Sich beschweren, selbst aber nichts dafür leisten, ist zwar bequem. Es muss jedoch klar sein, dass dann sehr wahrscheinlich alles bleibt, wie es ist. Es muss ebenso klar sein, dass ein durchaus denkbarer Erfolg am Ende eines langen Weges nur denen zufällt, die genau das gemacht haben. Also aufgestanden sind und sich gewehrt haben.

Dabei ist „Ruhm“ das Uninteressanteste. Nur wer einen Widerspruch gegen die Beiträge geltend gemacht hat und dafür eingetreten ist, kann später Geld zurückfordern, dass unrechtmäßig erhoben wurde. Ohne Widerspruch gibt es kein Geld zurück.

Wer sich dann wieder beschwert, dass es für die eigene Börse nichts gab, sollte sich ein drittes Mal klar sein, dass es keineswegs so überraschend ist, wie manche sich immer geben, wenn „plötzlich“ ein Fall eintritt, der teilweise schon Jahre im Voraus vorbereitet und bekannt gemacht wurde.

Auf diesen Umstand macht gezielt ein Beitrag bei „Finanzfernsehen“ aufmerksam, auf den wir hiermit hinweisen möchten:

Mr. Tax klärt auf: „Rundfunkbeitrag ist unrechtmäßig“

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Kommentar von ddMichel |

Gut gebrüllt Löwe!

Gerne wird bei derartigen Statements das Kostenträchtige unseres Rechtswesens verheimlicht. Nicht jeder kann sich den Rechtsstaat leisten und zwar mit zunehmender Tendenz nicht. Insofern scheint mir das Problem viel tiefgründiger, als es der Videobeitrag glauben macht!

Antwort von RFBZ.DE

Wie so vieles — auch und gerade hier auf den RFBZ-Seiten — geht es in den Themen zwangsläufig sehr „eindimensional“ zu. Das ist dem Unstand geschuldet, dass natürlich alles igendwie miteinander zusammenhängt. Wer das alles berücksichtigen will, erreicht niemanden, denn das wird viel zu komplex. In der Vereinfachung vieler Argumente liegt jedoch womöglich der Impuls für den/die Einzelne, dass „man selbst“ was tun muss.

Kommentar von ddMichel |

Gestatten Sie mir bitte zwei Anmerkungen zu Ihrer Antwort:

Habe ich Zahnschmerzen, so kann das Ziehen des vermeintlich verursachenden Zahnes temporäre Abhilfe schaffen. Möchte ich aber meine verbleibenden Zähne behalten, dann sollte ich die Ursache ergründen, weswegen der Zahn schmerzte und letztendlich gezogen werden mußte.
Mit der aufreizerisch propagierten Botschaft eines Rechtsanwaltes, unbedingt den Rechtsweg gegen irgendetwas beschreiten zu sollen, habe ich ein ähnliches Problem, wie mit einem Geistlichen, der mich, zugunsten meines Seelenheils, zur allgemeinen Kirchenspende auffordert.

Insofern teile ich Ihre Auffassung nicht umfänglich. Zu simplifizieren ist aus meiner Sicht genau so wenig der Königsweg, wie eigene Lösungsansätze, interessengeleitet oder vielleicht auch nur unreflektiert, verallgemeinern zu wollen. Würde ich mir diese Sichtweise zu eigen machen, wäre ich bei ARD und ZDF gut aufgehoben, um nicht zu sagen, unter Gleichen ...

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