Nichts verschenken - Geld zurückzahlen lassen!

Bis Ende 2014 können unberechtigt erhobene Rundfunkgebühren zurückgefordert werden. Das sollte man sich nicht entgehen lassen, denn das ist eine ordentliche Stange Geld.

Wenn ein „Vertreter“ des Beitragsservice vorbeischaut:
Dreistigkeit ist keine Straftat!

Der neue, angeblich gerechtere Rundfunkbeitrag gilt seit Anfang 2013. Richter stellen sich mit haarsträubender Argumentation auf die Seite der Beitragserzwinger (s. Wohnungsabgabe.de vom 19.05.2014) und entmündigen uns Bürger bei der freien Nutzung unseres Gehalts, indem wir davon zwangsweise einen jährlich dreistelligen Betrag in die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stecken müssen. Für so manchen Bürger ist das eine dreizehnte Monatsmiete, für viele etwa ein halbes Jahr Strom. Mit dem entscheidenden Unterschied dass ich das einerseits selbst beeinflussen kann und andererseits wirklich brauche.

Wenn man die Agressivität beachtet, mit der die öffentlich-rechtlichen Sender auf ihre Angebote im — durch andere finanzierten — Internet verweisen, ist unverkennbar, dass selbst da angekommen ist, dass die Informationsgesellschaft das beitragsfinanzierte Angebot links und rechts überholt hat. Da drängt sich die Frage auf, weshalb man einem toten Gaul noch das Futter und die Rheuma-Medizin bezahlen soll. Welche mageren Reichweiten das Angebot in der Realität hat, wird mit dem technisch so armselig umgesetzten „Quizduell“ mit Jörg Pilwa gut sichtbar: am Anfang waren es noch knapp 200.000, die mit der Abstimmungs-App im Internet auf Gewinner-Kohle hofften. Am Ende, weil die Technik offenbar tatsächlich Neuland ist, waren es weniger als 50.000, die mitgemacht und mitgesehen haben. Zumindest waren das die Zahlen, die dem mittendrin genervten und verzweifelten Moderator in Nebensätzen entfuhren, der für das Worst Case Szenario schon Brett- und Kartenspiele parat hatte.

Dafür (und eine Menge anderen Mist) werden uns jeden Monat rund 18 € aus dem Geldbeutel stibitzt. Der Beitragsservice wird dabei seinem Namen nicht ansatzweise gerecht, denn ein Service-Dienstleister merkt, wann er kein Geld mehr nehmen darf. Der Beitragsservice möchte, dass man ihm ordentlich auf die Zehenspitzen springt, sonst rückt er freiwillig nichts heraus. Er will zwar alle Daten, aber offenbar kommt man mit der schieren Menge nicht zurecht. Zumindest nicht im Sinne derer, die das auch noch finanzieren müssen.

Alle, die mehr als einen Beitragszahler pro Wohnung haben, sollten sich deshalb schleunigst zum Streichholzziehen verabreden. Wer das kürzere zieht, muss weiter zahlen, alle anderen nicht. Die bekommen sogar alles zurück, was sie seit dem 1.1.2013 bezahlt haben. Aber nur, wenn sie sich drum kümmern.

Das geht am besten mit einem Einschreiben an den

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Betreff: Rückforderung unberechtigt eingezogener Beiträge unter der Beitragsnummer [die eigene Nummer].

Mit Verweis auf den Namen und die Beitragsnummer des Beitragszahlers mit dem kürzeren Hölzchen klarstellen, dass pro Haushalt nur einmal bezahlt werden muss und der tolle Service leider vergessen hat, das mitzuteilen, sowie unberechtigt seit 1.1.2013 (oder ggf. später, wenn das so ist, nicht schummeln, das könnte ins Auge gehen!) Geld eingezogen hat. Damit es auch etwas langsamer denkende Mitarbeiter bei Beitragsservice merken, am besten von beiden Beteiligten die vollständige Adresse, ggf. mit Angabe des Stockwerks und der Wohnungsnummer, also z.B. „Beitragsservice-Verweigerer-Weg 4, 3. Stock, Wohnung links“.

Wichtig: Nicht einfach die Einzugsermächtigung widerrufen. Das könnte Ärger geben. Dann noch Auskunft über die erhobenen eigenen Daten, sowie Löschung derselben verlangen. Wird zwar voraussichtlich ignoriert, aber wer weiß, wozu das Schreiben mit der Weigerungserklärung mal gut ist.

Dann sollte man regelmäßig über die Kontaktmöglichkeit Telefon und Mail (Fax kostet selbst bei Flatrate 6,5 Cent/Minute!) nachfragen, wann denn das Geld kommt. Dafür hat man am besten die Kopie des Schreibens zur Hand, denn dann kann man die eigene Beitragsnummer und die des Weiterzahlers flüssig aufsagen.

Tel.: 0221/50 61-0 (Zentrale)
E-Mail: service@rundfunkbeitrag.de
Service-Fax: 018 59995 0105
(Fax auch bei Flatrate 6,5Cent/Minute)

Viel Erfolg beim Einfordern des Rechtsanspruchs. Wer dabei Erzählens­wertes erlebt, kann uns das gern mitteilen. Womöglich lassen sich daraus noch Tipps für andere zusammenstellen.

Dreistigkeit ist keine Straftat

Obwohl die Gesetzeslage klar ist, erkennt der Beitragsservice das erst an, wenn man sich seinen dreisten Abkassier-Versuchen mutig entegegen stellt. Ein trauriges Kleinod aktueller, öffentlich-rechtlicher Unverschämtheit ist die Forderung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags an eine polnische Pflegerin.

Die im Artikel geschilderten Beschwichtigungsversuche sind völlig überflüssig. Die Gesetzeslage ist eindeutig: Selbst wenn die ganze polnische Familie samt näherer Verwandschaft mit in der Wohnung lebt, wird genau einmal Beitrag bezahlt. Die näheren Umstände, wie jemand in einer Wohnung mit anderen zusammenlebt, fallen in die Privatsphäre und gehen niemanden, ganz besonders den „Vertreter“ des Beitragsservice nichts an. Außerdem dürfte jeder im Haushalt einen eigenen Fernseher haben, auch das hat dem Gesetz folgend keinen Einfluss auf die Beitragshöhe. Allerdings ist „kein Fernseher“ kein Argument (das hier wirkungslos geführt wird).

Das einzig relevante Argument lautet:

Ein Haushalt, ein Beitrag.

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