Sippenhaftung Rundfunkbeitrag

Ist die neue Beitragsregelung tatsächlich eine „Wohnungsabgabe“, wie es auf der Nachfolgeseite der GEZ heißt? Oder handelt es sich um eine meldeabhängige „Sippengebühr“ ?

Nehmen wir einen Studenten, der bei seinen Eltern gemeldet ist und am Studienort eine kleine Studentenbude bewohnt. Wie in den „Fragen und Antworten“ nachgelesen werden kann, gelten folgende Regeln:

Wenn wir jetzt annehmen, dass die Eltern des Studierenden auf Harz IV angewiesen sind, muss der Student die Rundfunkgebühr seiner Eltern mittragen. Denn wir in der Regelung für Wohngemeinschaften nachgelesen werden kann:  «Wird einem WG-Bewohner eine Befreiung oder eine Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag zugesprochen, gilt diese auch für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, aber nicht für andere WG-Mitbewohner.» ist er jetzt der Schuldner für die Rundfunkanstalten für seine Eltern.

Tipp für alle Studenten und alle Fälle: Am Wohnort der Eltern abmelden (wenn möglich)!

Da sowohl Verknüpfung als auch Inhalt der Informationsseiten der öffentlich-rechtlichen Anstalten („Beitragsservice.de“) ohne Verfolgungsmöglichkeit verändert oder entfernt werden, finden Sie nachfolgend Kopien der Referenzen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags. Auf diese Aussagen beziehen wir uns hier redaktionell.

Bilder erstellt am 06.01.2013

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